Richtlinien über Aktionärsrechte II (SRD2)

Die neueste Fassung der Aktionärsrechterichtlinie, mit der die Richtlinie aus dem Jahr 2007 aktualisiert wird, wurde vom Europäischen Rat am 4. April 2017 für ein Inkrafttreten im Juni 2019 verabschiedet. Diese Richtlinie erhöht die Transparenz und die Einbindung von Aktionären und zielt darauf ab, eine verantwortungsvollere Beteiligung zu fördern, Mängel in Bezug auf die Unternehmensführung und das Engagement von Vermögensverwaltern und -eigentümern sowie das Fehlen langfristiger Visionen in Bezug auf die Performance zu beheben.

Um die Transparenz über unsere Anlagetätigkeit zu erhöhen und um die Vorgaben der SRD2 zu erfüllen, haben wir Ihnen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt:

Bereiche Bezug Fonds Mandate
Anlagestrategie, Risikomanagement, Vermögen SRD II Richtlinie – Artikel 20, 21, 22 Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind im Jahresbericht zu finden. Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind in der institutionellen Berichterstattung zu finden.
Umsatz SRD II Richtlinie – Artikel 21 Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind auf Anfrage erhältlich. Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind in der institutionellen Berichterstattung zu finden.
Nachhaltigkeit SRD II Richtlinie – Artikel 22 Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind im Jahresbericht des Fonds und in unserer Charta “Globale Nachhaltigkeit” zu finden Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind in unserer Charta “Globale Nachhaltigkeit” zu finden
Interessenkonflikte SRD II Richtlinie – Artikel 23 Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind in unseren Website-Bereichen Stewardship-Richtlinie und “MiFID-Richtlinie” zu finden. Einige Informationen finden Sie auch in unserem aktuellen “Abstimmungsbericht“, der auf unserer Webseite verfügbar ist. Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind in unseren Website-Bereichen Stewardship-Richtlinie und “MiFID-Richtlinie” zu finden. Einige Informationen, die im Rahmen der SRD II-Richtlinie angefordert werden, finden Sie im entsprechenden
Stimmrechts-ausübung* SRD II Richtlinie – Artikel 25, 26, 27 Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen finden Sie in unserem aktuellen “Abstimmungsbericht” auf unserer Webseite. Darüber hinaus finden Sie weitere Details zu unseren Abstimmungen nach Emittenten und Beschlüssen hier. Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen finden Sie in unserem aktuellen “Abstimmungsbericht” auf unserer Webseite. Darüber hinaus finden Sie weitere Details zu unseren Abstimmungen nach Emittenten und Beschlüssen hier.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Kundenservice.

BNPP AM hat die folgenden Elemente bereits auf seiner Webseite veröffentlicht:

*Diese Abstimmungsrichtlinien gelten für BNPP AM und für alle Fonds, die ihre Stimmrechtsvollmacht an BNPP AM delegieren.