Beschwerden

BNPP Asset Management („BNPP AM“) hat ein Beschwerdemanagementsystem eingerichtet, um Kundenbeschwerden effizient, transparent und einheitlich gemäß den geltenden Vorschriften zu bearbeiten. Die Nutzung des Beschwerdemanagementsystems ist kostenlos.

1 – Definition von Beschwerden

Eine Beschwerde ist die Äußerung der Unzufriedenheit eines namentlich genannten Kunden. Anfragen nach Informationen, Meinungen, Klarstellungen oder Dienstleistungen sowie Vorladungen gelten nicht als Beschwerden.

2 – Beschwerdebearbeitungsprozess

Die Beschwerde sollte an den üblichen Ansprechpartner des Kunden gerichtet werden. Sollte die Antwort unbefriedigend sein, kann der Kunde anschließend eine schriftliche Beschwerde per Post an die unten stehende Adresse senden:

BNP Paribas Asset Management
Service Comptabilité Fournisseurs
8 rue du port
TSA 90007
92729 NANTERRE CEDEX.

3 – Bearbeitungsfristen

BNPP AM verpflichtet sich zu Folgendem:

  • Innerhalb von maximal 10 Werktagen nach Eingang der Anfrage ist eine Empfangsbestätigung auszustellen, es sei denn, die Antwort selbst wird innerhalb dieses Zeitraums an den Kunden weitergeleitet.
  • Zwischen dem Datum des Eingangs der Beschwerde und der Weiterleitung einer Antwort an den Kunden dürfen maximal 2 Monate vergehen, außer im Falle besonderer, ordnungsgemäß begründeter Umstände.

4 – Vermittlung durch die Finanzmarktaufsicht (FMA)

Im Falle einer anhaltenden Meinungsverschiedenheit zwischen dem Kunden und BNPP AM kann sich der Kunde an die Schlichtungsstelle der FMA wenden.

Schlichtungsstelle

Für die Beilegung von Streitfällen zwischen einem Kunden und einem Finanzinstitut über die erbrachten Dienstleistungen ist die Schlichtungsstelle zuständig. Deren Aufgabe ist es, zu vermitteln und somit auf geeignete Weise eine Einigung herbeizuführen. Die Schlichtungsstelle untersteht keinerlei Weisungen, ist frei von Interessenbindungen und übt ihre Aufgabe unabhängig, unparteiisch und transparent aus. 

Die Finanzdienstleistungs-Schlichtungsstellen-Verordnung (FSV) regelt die Organisation, die Zuständigkeit und das Verfahren.

Schlichtungsstelle